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11.11.2008 07:42 Alter: 4 Jahre

HOAI: Endspurt im Novellierungsmarathon

Rubrik: Aktuelles

Von: quelle: www.aknw.de

Kammervorstand erneuert Forderung nach raschem Abschluss des Verfahrens

10.11.2008 | Das Thema HOAI-Novelle nahm einmal mehr breiten Raum im Verlauf der Oktobersitzung des AKNW-Vorstands ein. Ausgangspunkt waren aktuelle Insiderinformationen aus Berlin, nach denen die Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Fachressorts der Bundesregierung mittlerweile weitgehend abgeschlossen ist.

Über die Beibehaltung des Geltungsbereichs der HOAI für die Leistungsphasen 1 - 9 sei dabei ebenso Einigkeit erzielt worden wie über eine zehnprozentige Erhöhung der Tafelwerte  als erstem Schritt zur Anpassung der Architektenhonorare. Strittig ist dem Vernehmen nach nur noch, ob die HOAI zukünftig auf Bauvorhaben mit einem Volumen von 5 Mio. Euro beschränkt werden soll. In dieser Frage besteht zwischen dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesbauministerium offenbar weiterhin Dissens. Dieser letzte Konfliktpunkt soll auf Staatssekretärsebene jetzt kurzfristig geklärt werden.

Kammerpräsident Hartmut Miksch wertete die aktuelle Entwicklung als großen Etappenerfolg. „Gemessen an dem, was uns noch im Frühjahr vorgelegt worden ist, haben wir viel erreicht. Dies ist nicht zuletzt dem engagierten Eintreten unserer Mitglieder für den Fortbestand der HOAI zu verdanken“, betonte der Präsident der Architektenkammer. Der AKNW-Vorstand will weiter darauf drängen, dass in Sachen HOAI-Novelle noch vor dem Jahresende ein greifbares Ergebnis zustande kommt.

Erfolg für Architekten: BGH kippt Koppelungsverbot

Mit Genugtuung haben die Vorstandsmitglieder eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kenntnis genommen, mit der das heftig umstrittene Koppelungsverbot eingeschränkt wird. Gegen das Koppelungsverbot hatte ein Architektenkollege aus NRW geklagt. „Das ist auch ein Erfolg für die AKNW, weil wir unseren Kollegen in diesem Rechtsstreit unterstützt haben“, merkte Präsident Miksch zum Urteil des BGH an.

In der Sache hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und festgestellt, dass ein Bauherr, der einen Architekten bittet, ein Grundstück zu vermitteln, und ihn zugleich mit Architektenleistungen beauftragt, nicht den „Schutz“ des Artikelgesetzes genießt. Mit dem Artikelgesetz sollte verhindert werden, dass Architekten mit Zugriff auf Baugrundstücke diese Marktposition ausnutzen und den Bauherrn in der freien Wahl seines Architekten beschränken.

Das Gericht meint nun, dass der Bauherr, der den Architekten bittet, bei der Grundstückssuche behilflich zu sein, bereits den „Architekten seines Wunsches“ ausgesucht habe und daher einen Schutz durch das Artikelgesetz nicht benötige. Über Details des BGH-Urteils wird ein ausführlicher Bericht in der Januarausgabe des DAB informieren.

AKNW fordert Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Weiterer Beratungsgegenstand in der Novembersitzung des Vorstands war das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das zum Jahresbeginn 2009 in Kraft tritt. Hieraus ergeben sich eine Reihe von Neuerungen für Architekten, die im Bereich der Energieberatung tätig sind. Deshalb bietet die Akademie der AKNW spezielle Seminare zum EEWärmeG an.

Das Gesetzesvorhaben wurde vom Vorstand kritisch aufgenommen, weil Probleme im Gesetzesvollzug gesehen werden. So ist beabsichtigt, Teile der Nachweisführung an Architekten und Ingenieure zu übertragen, verbleibende behördliche Aufgaben jedoch nicht den unteren Bauaufsichtsbehörden zuzuweisen, sondern diese Zuständigkeit auf Städte und Landkreise zu übertragen. Eine solche Regelung ist nach Ansicht des AKNW-Vorstands praxisfremd. Die Architektenkammer wird sich gegenüber Wirtschaftsministerin Christa Thoben deshalb dafür einsetzen, dass die Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug den unteren Bauaufsichtsbehörden übertragen wird. Die Kammer wird gegenüber der Ministerin außerdem darauf hinwirken, dass Architekten mit den Aufgaben betraut werden, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben.

Architekturarchiv NRW: Kammer sondiert Realisierungsmöglichkeiten

Intensiv befasste sich der Kammervorstand außerdem mit einem Konzeptpapier zur Errichtung eines Archivs für Architektur und Ingenieurbaukunst NRW. Als Standort hierfür ist die Zeche Zollverein in Essen vorgesehen. Die Vorstandsmitglieder begrüßten das Vorhaben prinzipiell. „Mit einem solchen Archiv können wir einen Beitrag dazu leisten, den reichhaltigen und vielfältigen Nachlass von Architektinnen und Architekten aus NRW zu dokumentieren, für künftige Generationen zu erhalten und der wissenschaftlichen Erschließung zugänglich zu machen“, kommentierte Präsident Miksch das Vorhaben. Bislang existieren nur punktuell Sammlungen an einigen Hochschulen und in regionalen sowie kommunalen Archiven.

Das nordrhein-westfälische Bauministerium hat sich bereit erklärt, das ambitionierte Projekt zu unterstützen. Die Sondierungsgespräche mit potenziellen Projektpartnern werden in den kommenden Wochen weiter geführt, bis Mitte 2009 soll ein tragfähiges Umsetzungskonzept vorliegen.