Architekten bieten eine hundertprozentige Leistung für Planung und Ausführung an. Sie verläuft in neun klar definierten Schritten.
In § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind die neun Leistungsphasen beschrieben. Alle Phasen zusammen ergeben 100 Prozent der Architektenleistung:
1. Grundlagenermittlung: Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine, Beratung zum gesamten Ablauf. | 3% |
2. Vorplanung: Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten, Planskizzen mit erläuternden Angaben, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung nach DIN 276 | 7% |
3. Entwurfsplanung: Erarbeitung des endgültigen Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs, Objektbeschreibung mit Erläuterungen, Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Kostenberechnung nach DIN 276. | 11% |
4. Genehmigungsplanung: Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen. | 6% |
5. Ausführungsplanung: Durcharbeiten aller Ergebnisse bis zur ausführungsreifen Lösung, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen. | 25% |
6. Vorbereiten der Vergabe: Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse, Koordination der Leistungsbeschreibung. | 10% |
7. Mitwirkung bei der Vergabe: Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Verhandlungen mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung. | 4% |
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung): Überwachung des Ausbaus, dass in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen ausgeführt wird, Überwachung des Zeitplans, Kostenfeststellung nach DIN 276, Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaig festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung. | 31% |
9. Objektbetreuung und Dokumentation: Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen, Überwachung der Beseitigung von Mängeln, Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. | 3% |



