Maßnahmen
Grundvoraussetzung für eine Wohnung ohne Schimmelpilzwachstum ist eine Errichtung des Gebäudes nach dem Stand der Technik.

Für die Vermeidung von Schimmelpilzwachstum durch Feuchteschäden sind besonders folgende Maßnahmen zu nennen:
Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmelpilzwachstum infolge von Feuchteschäden
Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung in Gebäuden sind insbesondere folgende Punkte von wesentlicher Bedeutung:
ausreichender Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
Schutz der Gebäudehülle vor eindringendem Niederschlagswasser nach DIN 4108-3
normgerechte Abdichtung erdberührter Bauteile gemäß DIN 18533
fachgerechte Planung und Ausführung der Dachkonstruktion nach den anerkannten Regeln der Technik
dauerhaft dichte und funktionsfähige Installationen
Der bauaufsichtlich geforderte Mindestwärmeschutz wird in DIN 4108-2 „Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden – Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“ konkretisiert.
Die Norm enthält Vorgaben, um Oberflächentemperaturen so zu bemessen, dass kritische Feuchtezustände und damit die Gefahr der Schimmelpilzbildung vermieden werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist dabei Wärmebrücken zu widmen.
Zur Vereinfachung des Nachweises enthält die Norm pauschale Verfahren sowie typische Ausführungsdetails, unter anderem im zugehörigen Beiblatt.
Werden diese Vorgaben eingehalten, kann bei üblicher Nutzung davon ausgegangen werden, dass ein hygienisch unkritischer Zustand erreicht wird und Schimmelpilzbildung in der Regel nicht zu erwarten ist.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei erhöhter Feuchtelast – beispielsweise durch intensive Nutzung, unzureichende Lüftung oder eingeschränkte Luftzirkulation – auch in Gebäuden mit normgerechtem Wärmeschutz erhöhte Risiken bestehen können.