Volker Schröder – Architekt und Sachverständiger

Ich bin Architekt und Sachverständiger — und ich baue keine Häuser. Meine Arbeit beginnt meistens dort, wo etwas nicht funktioniert: ein Schaden, ein Mangel, eine strittige Ursache. Diese Spezialisierung ist bewusst gewählt, weil gutachterliche Arbeit etwas anderes verlangt als das Planen und Errichten von Gebäuden.

Qualifikation

AngabeDetail
NameDipl.-Ing. Volker Schröder
BerufsbezeichnungArchitekt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
ArchitektenlisteArchitektenkammer Nordrhein-Westfalen, Eintragsnummer A 39293
SachverständigentätigkeitSachverständiger für Schall- und Wärmeschutz (Architektenkammer NRW)
SachgebietSchäden an Gebäuden
Weitere TätigkeitEnergieberater, Aussteller von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
SitzBünde, Nordrhein-Westfalen
EinsatzgebietNordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen

Wie ich arbeite

  • Unabhängig und weisungsfrei. Ich führe keine Sanierungen aus und vermittle keine Handwerksleistungen. Am Ergebnis meiner Untersuchung habe ich kein wirtschaftliches Eigeninteresse — das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Gutachten überhaupt etwas wert ist.
  • Messen statt vermuten. Zu jeder Aussage gehört ein Befund. Wo eine Aussage nur eine Einschätzung sein kann, steht das im Gutachten.
  • Ursache vor Symptom. Ein Befall oder ein Riss ist ein Anzeiger. Bewertet wird die Ursache, weil nur dort die Instandsetzung ansetzen kann.
  • Verhältnismäßiger Aufwand. Ich schlage die Untersuchungstiefe vor, die die Frage beantwortet — und sage auch, wenn eine geplante Untersuchung sich nicht lohnt.
  • Nachvollziehbar geschrieben. Ein Gutachten muss von Auftraggeber, Gegenseite und Gericht gelesen werden können, nicht nur von Fachleuten.
  • Grenzen benannt. Was nicht untersucht wurde und was offen bleibt, gehört ins Gutachten. Das ist keine Schwäche, sondern der Grund, weshalb es hält.

Warum die Spezialisierung auf drei Seiten

Sie finden mich unter drei Adressen. Das hat einen sachlichen Grund: Die Fragestellungen sind verschieden und verlangen unterschiedliche Tiefe.

Was ich nicht mache

  • Keine Sanierungsausführung. Ich benenne, was zu tun ist, führe es aber nicht aus und beteilige mich nicht an der Ausführung.
  • Keine Rechtsberatung. Ich liefere die technische Grundlage; die rechtliche Bewertung von Mängelansprüchen, Fristen und Haftung ist Aufgabe einer Anwältin oder eines Anwalts.
  • Keine medizinische Bewertung. Bei gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit Innenraumbelastungen ist die ärztliche Beurteilung zuständig. Ich kläre die bauliche Seite.
  • Keine Gefälligkeitsgutachten. Ein Ergebnis, das der Auftraggeber sich wünscht, aber das sich nicht belegen lässt, bekommt er von mir nicht — es würde ihm im Verfahren auch nicht helfen.
  • Keine mikrobiologische Laboranalytik im eigenen Haus. Die erfolgt in einem darauf spezialisierten Labor; ich wähle die Probenahmestrategie und bewerte die Ergebnisse im baulichen Zusammenhang.

Honorar

Ich rechne transparent nach Aufwand ab: Stundensatz, Kilometergeld und Auslagen — keine Pauschalen, die niemand nachvollziehen kann. Gerichtsgutachten werden nach JVEG vergütet. Die aktuellen Sätze stehen offen auf der Seite Honorar.

Nächster Schritt

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz, worum es geht. In den meisten Fällen kann ich schon im ersten Gespräch sagen, ob ein Gutachten der richtige Weg ist, welche Untersuchung nötig wäre und mit welchem Aufwand zu rechnen ist.

Anliegen schildernAblauf einer Beauftragung

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