Wasser, Feuer, Sturm, Einbruch: Nach einem Schadensereignis entscheidet sich innerhalb der ersten Tage, wie gut Sie später dastehen. Denn was nicht dokumentiert wurde, bevor getrocknet, gereinigt und repariert wird, lässt sich kaum rekonstruieren.
Warum ein eigener Sachverständiger
Der Regulierer oder Gutachter, der nach der Schadenmeldung kommt, arbeitet im Auftrag des Versicherers. Das ist legitim und in vielen Fällen unproblematisch. Schwierig wird es, wenn Ursache, Umfang oder Höhe streitig sind — etwa weil ein Altschaden behauptet wird, weil verdeckte Durchfeuchtung nicht erfasst ist oder weil die Wiederherstellungskosten zu knapp angesetzt sind. Dann brauchen Sie eine eigene, technisch belastbare Grundlage.
- Ursache belegen statt behaupten — mit Messwerten und Dokumentation.
- Vollständigen Umfang erfassen, auch verdeckte Schäden in Aufbauten und Hohlräumen.
- Alt und neu trennen, wenn Vorschäden im Raum stehen.
- Wiederherstellung so beschreiben, dass sie die Ursache beseitigt.
- Folgeschäden einordnen, insbesondere mikrobiellen Befall nach Feuchteeintrag.
Schadensursachen
- WasserschadenLeitungswasser, verdeckte Leckagen, Estrichdurchfeuchtung, Trocknung und Folgeschäden.
- BrandschadenBrand-, Ruß- und Löschwasserschäden, Schadstoffe, Abgrenzung des Sanierungsumfangs.
- Sturm und HagelDach, Fassade, Bauteile — Nachweis des Ereignisses und Abgrenzung von Alterung.
- Einbruch und VandalismusSpurenlage, Gebäudeschäden, Instandsetzung und Nachrüstung.
- Starkregen und RückstauÜberschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation, Eindringen über Erdgeschoss und Keller.
- SachverständigenverfahrenWenn die Höhe streitig bleibt: geregeltes Verfahren mit zwei Gutachtern und Obmann.
Die ersten 48 Stunden
- Gefahr abwendenStrom, Wasser und Gas absichern, Zutritt sperren, provisorisch abdichten. Der Schutz von Personen und die Abwendung weiterer Schäden haben Vorrang vor jeder Dokumentation.
- MeldenSchaden beim Versicherer anzeigen und sich die Meldung bestätigen lassen. Bei Einbruch, Brand und Vandalismus zusätzlich Anzeige bei der Polizei.
- Dokumentieren, bevor aufgeräumt wirdÜbersichts- und Detailfotos mit Datum, gern auch Video. Beschädigte Bauteile und Gegenstände aufbewahren. Bei Wasser: Fotos vor Beginn der Trocknung — dieser Zustand kommt nicht zurück.
- Notmaßnahmen dokumentierenWer war da, was wurde geöffnet, abgesaugt, entsorgt? Aufträge, Lieferscheine und Trocknungsprotokolle sammeln. Diese Unterlagen entscheiden später über die Anerkennung.
- Vor der Sanierung begutachten lassenSobald Umfang oder Ursache unklar sind oder größere Summen im Raum stehen, sollte die Aufnahme erfolgen, bevor Bauteile geöffnet und erneuert werden.
Wer zahlt was
Die Zuordnung folgt der Versicherungsart, nicht dem Schadensbild. Grobe Orientierung — maßgeblich ist immer Ihr Vertrag mit den zugehörigen Bedingungen:
| Betroffen | In der Regel zuständig |
|---|---|
| Gebäude, fest verbundene Bestandteile, Bodenbeläge, Einbauküche je nach Vertrag | Wohngebäudeversicherung |
| Beweglicher Hausrat, Möbel, Elektronik, Kleidung | Hausratversicherung |
| Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck | Elementarbaustein — nur wenn eingeschlossen |
| Schäden, die Sie bei Dritten verursachen | Haftpflichtversicherung |
| Mangelhafte Bauleistung ohne Ereignis | kein Versicherungsfall — Gewährleistung |
Häufige Fragen
Übernimmt die Versicherung die Kosten meines Sachverständigen?
Je nach Vertrag und Konstellation ganz, teilweise oder nicht. Manche Bedingungswerke sehen eine Kostenbeteiligung vor, im Sachverständigenverfahren gilt eine eigene Regelung. Prüfen Sie Ihre Bedingungen — und fragen Sie den Versicherer vor der Beauftragung schriftlich.
Der Regulierer war schon da. Ist es jetzt zu spät?
Nein, aber es wird aufwendiger. Solange nicht saniert wurde, lässt sich der Zustand noch aufnehmen. Nach Trocknung und Instandsetzung bleibt oft nur die Auswertung fremder Dokumentation — deshalb möglichst früh eigene Fotos machen.
Was ist Neuwert, was Zeitwert?
Der Neuwert entspricht der Wiederherstellung in gleicher Art und Güte, der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Viele Gebäudeverträge sehen Neuwertersatz vor, binden ihn aber an die tatsächliche Wiederherstellung innerhalb einer Frist.
Die Versicherung spricht von Unterversicherung. Was bedeutet das?
Dass die Versicherungssumme niedriger ist als der Wert des versicherten Objekts — dann wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Ob die Annahme zutrifft, hängt an der Ermittlung der Wertgrundlage. Das ist regelmäßig überprüfbar.
Nächster Schritt
Schildern Sie kurz, was passiert ist, wann es passiert ist und wie der aktuelle Stand mit dem Versicherer ist. Fotos aus der Anfangsphase sind besonders hilfreich. Ich sage Ihnen, ob und in welcher Tiefe eine eigene Begutachtung sinnvoll ist.
Schaden schildernAblauf einer Beauftragung