Schildern Sie mir Ihren Fall — am besten mit ein paar Fotos und den Unterlagen, die Sie schon haben. Sie bekommen eine offene Einschätzung, welche Leistung Ihre Frage tatsächlich beantwortet und was sie kostet. Erst danach entscheiden Sie über eine Beauftragung.
Direkter Kontakt
| Telefon | 0172 2715876 |
| volker@architekt-sv.de | |
| Anschrift | Dipl.-Ing. Volker Schröder Schäferholzweg 34 32257 Bünde |
| Erreichbarkeit | Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:30 Uhr |
| Einsatzgebiet | Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen; bei größeren Objekten und Großschäden bundesweit |
Anfrage per Formular
Alternativ über das Formular. Es geht direkt an mich; eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage und gebe sie nicht weiter. Sie werden dafür auch in dieser Website gespeichert und spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
Was Ihre Anfrage enthalten sollte
Je konkreter die Schilderung, desto belastbarer meine erste Einschätzung. Hilfreich sind:
- Was Sie sehen. Riss, Feuchtefleck, Schimmel, Verformung — und seit wann.
- Wo. Bauteil und Lage im Gebäude: Außenwand, Kellersohle, Flachdach, Fensterlaibung, Balkonanschluss.
- Gebäude und Nutzung. Baujahr, Art des Gebäudes, ob vermietet, selbst genutzt oder ein Objekt mit Publikumsverkehr.
- Vorgeschichte. Wurde schon einmal saniert? Gibt es frühere Befunde, Messprotokolle oder Laborberichte?
- Ihr Ziel. Ursache klären, Mängel gegenüber dem Handwerker durchsetzen, Versicherung, Mietstreit, Kaufentscheidung oder ein laufendes Verfahren.
- Fristen. Abnahmetermin, Verjährungsfrist, Gerichtstermin, geplanter Sanierungsbeginn.
- Fotos. Übersicht und Detail, gern mit Maßstab im Bild.
Womit Menschen typischerweise kommen
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen hierher gehört — das sind die häufigsten Anlässe. Über die Links kommen Sie direkt zum passenden Thema:
- Ein Riss, den niemand erklären kann. Setzung, Schwinden oder Überlastung? Siehe Risse.
- Feuchtigkeit im Keller oder an der Wand. Siehe feuchter Keller und Feuchte- und Tauwasserschutz.
- Schimmel, der wiederkommt. Im Wohnhaus oder im Objekt — siehe Schimmelgutachten.
- Die Versicherung kürzt oder lehnt ab. Siehe Schäden und Versicherung.
- Streit mit Handwerker, Bauträger oder Verkäufer. Siehe Baugutachten bei Baumängeln.
- Ein Gerichtsverfahren läuft. Siehe Gerichtsgutachten und Gutachten prüfen.
- Beweise drohen zu verschwinden. Siehe selbständiges Beweisverfahren.
- Sie brauchen einen Energieausweis. Siehe Energieausweis.
Wie es weitergeht
- Ich melde mich in der Regel am selben oder nächsten Werktag.
- Wenn nötig, klären wir offene Punkte kurz telefonisch.
- Sie erhalten einen Vorschlag zur Leistungstiefe und einen Honorarrahmen — siehe Honorar und Kosten.
- Nach schriftlicher Beauftragung stimmen wir den Ortstermin ab. Den weiteren Weg beschreibt Ablauf einer Begutachtung.
Keine Rechts- und keine Sanierungsberatung
Ich liefere die technische Grundlage. Die rechtliche Bewertung von Mängelansprüchen, Fristen und Haftung gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt. Sanierungen führe ich nicht aus und vermittle sie nicht — das ist die Voraussetzung dafür, dass meine Feststellungen gegenüber Dritten belastbar sind.
Nächster Schritt
Sie erreichen mich telefonisch unter 0172 2715876 oder über das Formular oben. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall ein Gutachten braucht, fragen Sie genau das — eine Absage gehört zu einer ehrlichen Einschätzung dazu.
Zum FormularAblauf einer Beauftragung