Honorar

Honorar
1. Gerichtsgutachten:
Abrechnung nach JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz):
JVEG ab 01.06.2025 durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025
Anlage 1, Teil 1 zu § 9 JVEG Nummer 4 = 114,00 € zuzgl. MwSt je Std.
zuzüglich evt. notwendiger Übernachtungskosten und Spesen, sowie Telefon und Porto
2. Privatgutachten:
je Stunde An- und Abreise 125,00 €
je gefahrener Kilometer 0,70 €
je Stunde Ortstermin / Gutachtenerstellung 125,00 €
je erste Seite 4,50 €
je Kopie 3,00 €
je Foto oder Digitaldruck 4,50 €
Alle Preise zuzüglich MwSt
zuzüglich evt. notwendiger Übernachtungskosten und Spesen, sowie Telefon und Porto nach Aufwand
Stornokosten:
Bei Terminabsage seitens des Auftraggebers fallen Stornokosten in Höhe der zu erwartenden Aufwandszeiten bzw. der vereinbarten Termindauer an !
14 Tage vor Terminvereinbarung 25 % der zu erwartenden Kosten,
07 Tage vor Terminvereinbarung 50 % der zu erwartenden Kosten,
darunter fallen die Kosten in voller Höhe an !
Zahlungsbedingungen: ca. 75% der zu erwartenden Auftragssumme bei Auftragserteilung, Restzahlung bei Übergabe des Gutachtens oder per Nachnahme.
3. Schiedsgutachten :
je Stunde An- und Abreise 125,00 €
je gefahrener Kilometer 0,70 €
je Stunde Ortstermin / Gutachtenerstellung 125,00 €
je erste Seite 4,50 €
je Kopie 3,00 €
je Foto oder Digitaldruck 4,50 €
Alle Preise zuzüglich MwSt
zuzüglich evt. notwendiger Übernachtungskosten und Spesen, sowie Telefon und Porto nach Aufwand
Stornokosten:
Bei Terminabsage seitens des Auftraggebers fallen Stornokosten in Höhe der zu erwartenden Aufwandszeiten bzw. der vereinbarten Termindauer an !
14 Tage vor Terminvereinbarung 25 % der zu erwartenden Kosten,
07 Tage vor Terminvereinbarung 50 % der zu erwartenden Kosten,
darunter fallen die Kosten in voller Höhe an !
4. Beratung und Planung :
Honorare werden je nach Inhalt und Zeitdauer individuell vereinbart.
zuzüglich evt. notwendiger Übernachtungskosten und Spesen, sowie Telefon und Porto nach Aufwand