Energieberatung für Gebäude

Die größten Einsparpotenziale liegen nicht im Neubau, sondern im Bestand: Ältere Gebäude brauchen ein Mehrfaches an Heizenergie, und der überwiegende Teil des Energieverbrauchs privater Haushalte geht in Raumwärme und Warmwasser. Genutzt wird von diesem Potenzial bei Sanierungen regelmäßig nur ein Bruchteil — weil in der falschen Reihenfolge saniert wird.

Freistehendes Wohnhaus aus den 1970er Jahren mit alten Fenstern an einem Wintertag
Mit KI erzeugte Abbildung Der typische Fall: Baujahr vor der ersten Wärmeschutzverordnung, Fenster aus den Neunzigern, ungedämmte Sockel. Hier entscheidet die Reihenfolge der Maßnahmen über das Ergebnis.

Warum die Reihenfolge über das Ergebnis entscheidet

Energetische Maßnahmen wirken nicht additiv, sondern beeinflussen sich gegenseitig. Neue, dichte Fenster in einem ungedämmten Gebäude verlagern den Kondensatanfall von der Scheibe an die kälteste Stelle des Raumes — meist die Außenwandecke. Vorher schlug sich die Feuchte sichtbar am Glas nieder, nachher unsichtbar in der Ecke, und dort wächst dann Schimmel.

Eine Dämmung, die an der Fassade endet und nicht in die Fensterlaibung geführt wird, erzeugt dasselbe Problem. Eine Wärmepumpe in einem Gebäude mit hohen Systemtemperaturen arbeitet mit schlechten Wirkungsgraden. Deshalb steht am Anfang keine Maßnahme, sondern eine Bestandsaufnahme.

Was sich 2026 rechtlich geändert hat

Zum 29. Juli 2026 wurde das Gebäudeenergiegesetz in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt und in seinem Kern ausgetauscht. Für Eigentümer sind vor allem drei Punkte relevant.

Wesentliche Änderungen durch das GModG
ThemaBisher (GEG)Jetzt (GModG)
Neue Heizungenmindestens 65 % erneuerbare Energien, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanunggestrichen. Technologieoffene Wahl, dafür ab 2029 eine gestaffelte Beimischungspflicht biogener Brennstoffe
Alte HeizkesselKonstanttemperaturkessel nach 30 Jahren austauschengestrichen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und dürfen repariert werden
EnergieausweisPflicht bei Verkauf und Vermietung, 10 Jahre gültigunverändert fortgeführt

Die Themen im Einzelnen

Meine Rolle dabei

Ich komme aus der Schadensbeurteilung, nicht aus dem Anlagenvertrieb. Das prägt den Blickwinkel: Mich interessiert zuerst, ob eine Maßnahme bauphysikalisch funktioniert und keinen Folgeschaden erzeugt, und erst dann, welche Einsparung sie rechnerisch verspricht. Ich verkaufe keine Anlagentechnik und keine Dämmstoffe.

Energieausweise stelle ich mit Kooperationspartnern aus. Für die bauphysikalische Beurteilung von Wärmeschutz, Wärmebrücken und Feuchteschutz bin ich als Sachverständiger selbst zuständig — siehe Bauphysik.

Nächster Schritt

Beschreiben Sie mir kurz das Gebäude: Baujahr, was bisher saniert wurde und was ansteht. Daraus ergibt sich, ob eine Bestandsaufnahme, ein Energieausweis oder eine bauphysikalische Beurteilung der richtige nächste Schritt ist.

Gebäude schildernAblauf einer Beauftragung

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