Sturmschaden und Hagel

Nach einem Sturm ist selten strittig, dass etwas passiert ist — strittig ist, ob der Sturm die Ursache war. Versicherer verweisen häufig auf Alterung, mangelnde Unterhaltung oder Vorschäden. Genau an dieser Abgrenzung entscheidet sich die Regulierung.

Was als Sturm gilt

Die meisten Bedingungswerke setzen eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort voraus, also etwa 62 km/h. Lässt sich das für den Ort nicht unmittelbar nachweisen, greift regelmäßig eine Vermutungsregel: Wenn der Wind in der Umgebung vergleichbare Schäden an einwandfreien Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen Sachen verursacht hat, gilt der Nachweis als erbracht. Maßgeblich ist Ihr Vertrag — die Formulierungen unterscheiden sich.

  • Wetterdaten der nächstgelegenen Station zum Ereigniszeitpunkt beschaffen und dokumentieren.
  • Schäden in der Nachbarschaft und in der Umgebung fotografisch erfassen.
  • Presse- und Einsatzberichte zu Unwetterereignissen sichern, sie stützen die Vermutungsregel.
  • Datum und Uhrzeit des Ereignisses festhalten, auch wenn der Schaden später entdeckt wurde.

Sturm oder Alterung — die Abgrenzung

Bautechnisch lässt sich häufig unterscheiden, ob ein Bauteil durch Windlast versagt hat oder ob es vorher schon funktionslos war. Anhaltspunkte:

MerkmalDeutet auf SturmereignisDeutet auf Alterung oder Vorschaden
Bruchbildfrische Bruchkanten, helle Bruchflächen, verformte Befestigungsmittelverwitterte Bruchflächen, Bewuchs, alte Korrosion
Verteilunggerichtet, an der Hauptwindseite und an Kanten und Ortgängen konzentriertgleichmäßig über das Bauteil verteilt, unabhängig von der Windrichtung
Befestigungausgerissene, aber intakte VerbindungsmittelBefestigung war bereits gelöst, Auflager ausgefault
Umgebunggleichartige Schäden in der NachbarschaftEinzelfall ohne Entsprechung in der Umgebung

Typische Sturm- und Hagelschäden

  • Steildach: verschobene und gebrochene Dachsteine, abgehobene Firste, beschädigte An- und Abschlüsse an Ortgang und Kehle.
  • Flachdach: abgehobene Bahnen, geöffnete Nähte, verlagerte Auflast, beschädigte Randabschlüsse — siehe Flachdach.
  • Fassade: Hagelschlag auf Putz und WDVS, abgelöste Bekleidungen, gebrochene Faserzementplatten.
  • Bauteile in der Fassadenebene: Rollladenpanzer, Markisen, Verglasungen, Lichtkuppeln und Dachfenster.
  • Folgeschäden: Wassereintritt durch die geöffnete Hülle, mit Durchfeuchtung von Dämmung und Ausbau.

Hagel ist ein Sonderfall

Hagelschäden sind oft nur bei streifendem Licht erkennbar und werden bei der Erstbesichtigung übersehen — besonders auf Bitumenbahnen, Putz und Metallblechen. Bei Verdacht lohnt eine systematische Aufnahme mit definierten Prüffeldern, gegebenenfalls mit Referenzflächen an wind- und wettergeschützten Stellen. Auch hier gilt: Was nicht dokumentiert ist, ist später nicht belegbar.

Häufige Fragen

Ich habe den Schaden erst Wochen später entdeckt. Ist er noch versichert?

Möglich, aber die Zuordnung wird schwieriger. Wichtig ist, das Ereignis zu benennen, auf das Sie den Schaden zurückführen, und den Zustand jetzt zu dokumentieren. Wetterdaten und Umgebungsschäden aus dem betreffenden Zeitraum helfen bei der Zuordnung.

Der Versicherer sagt, das Dach sei zu alt. Kann er deshalb ablehnen?

Alter allein ist kein Ablehnungsgrund. Es kommt darauf an, ob das Bauteil im Zeitpunkt des Ereignisses funktionsfähig war und ob der Sturm die Ursache gesetzt hat. Bei erkennbar unterlassener Unterhaltung kann sich die Bewertung allerdings ändern.

Muss das gesamte Dach erneuert werden oder genügt Reparatur?

Das hängt an der Reparaturfähigkeit: Sind Ersatzteile in gleicher Art verfügbar, ist die Deckung im Übrigen intakt, lässt sich der Eingriff dicht anschließen? Wenn eine Teilreparatur den ordnungsgemäßen Zustand nicht wiederherstellt, ist der größere Umfang erforderlich — das ist zu begründen, nicht zu behaupten.

Sollte ich das Dach vor der Begutachtung provisorisch abdichten?

Ja. Die Abwendung weiterer Schäden ist Ihre Pflicht und geht der Dokumentation vor. Fotografieren Sie den Zustand vorher und bewahren Sie die Rechnung der Notmaßnahme auf.

Nächster Schritt

Schildern Sie den Sachverhalt kurz — gern mit Fotos und vorhandenen Unterlagen. Ich sage Ihnen offen, welche Leistungstiefe sinnvoll ist und ob sich ein Gutachten im konkreten Fall wirtschaftlich lohnt.

Sturmschaden schildernAblauf einer Beauftragung

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