Starkregen trifft immer häufiger Gebäude, die für solche Mengen nie geplant wurden. Ob der daraus folgende Schaden getragen wird, hängt an zwei Dingen: am Elementarbaustein im Vertrag und an der Frage, ob das Gebäude gegen den Eintrittspfad überhaupt gesichert war.
Die vier Eintrittspfade
Bei Starkregen dringt Wasser auf unterschiedlichen Wegen ein — mit ganz unterschiedlicher versicherungsrechtlicher Folge. Die Zuordnung des Pfads ist deshalb der erste Schritt.
| Pfad | Was passiert | Bewertung |
|---|---|---|
| Oberflächenwasser | Wasser läuft über Gelände zu und dringt über Türschwellen, Lichtschächte und Kellerfenster ein | Überschwemmung — Elementarbaustein; Geländegestaltung und Schwellenhöhen sind zu prüfen |
| Rückstau | Die Kanalisation ist überlastet, Wasser drückt über Bodenabläufe und Sanitärobjekte zurück ins Gebäude | Rückstau — Elementarbaustein; entscheidend ist, ob eine Rückstausicherung vorhanden und funktionsfähig war |
| Grund- und Schichtenwasser | Ansteigender Wasserstand belastet die erdberührte Hülle | häufig ausgeschlossen; oft zugleich Frage der Abdichtung |
| Über das Dach | Entwässerung überlastet, Notentwässerung fehlt, Anstauhöhen überschritten | je nach Ereignis Sturm oder Elementar; zugleich Frage der Dachplanung |
Ereignis und Bauzustand trennen
Nach einem Starkregen ist die Ursachenfrage fast immer zweigeteilt: Wie außergewöhnlich war das Ereignis, und war das Gebäude in einem Zustand, der dem hätte standhalten müssen? Beides wird getrennt bewertet, weil daraus unterschiedliche Konsequenzen folgen — Versicherungsfall, Gewährleistung gegen den Ausführenden oder Instandhaltungsversäumnis.
- Niederschlagsdaten und Warnlagen für Ort und Zeitpunkt beschaffen und dokumentieren.
- Höhenverhältnisse aufnehmen: Geländeoberkante, Schwellen, Lichtschächte, Rückstauebene.
- Rückstausicherungen prüfen: vorhanden, richtig eingebaut, gewartet, funktionsfähig.
- Zustand der erdberührten Abdichtung und der Durchdringungen bewerten.
- Dachentwässerung und Notentwässerung auf Bemessung und Freigängigkeit prüfen.
- Wasserstandsmarken und Verteilung der Durchfeuchtung als Nachweis des Eintrittspfads erfassen.
Nach dem Ereignis
Die Vorgehensweise entspricht dem Wasserschaden, mit zwei Besonderheiten: Erstens ist eingedrungenes Wasser aus Kanalisation oder Gelände hygienisch belastet, was Reinigungs- und Entsorgungsaufwand erhöht und Materialien schneller austauschbedürftig macht. Zweitens sind bei großflächigen Ereignissen Trocknungskapazitäten knapp, wodurch die Durchfeuchtung länger einwirkt und mikrobieller Befall wahrscheinlicher wird.
Vorsorge, die tatsächlich wirkt
- Rückstausicherung für alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, mit regelmäßiger Wartung.
- Schwellen und Lichtschächte über das maßgebliche Anstauniveau anheben, Aufkantungen ausbilden.
- Gelände vom Gebäude weg neigen, Zufahrten und Rampen mit Rinne und eigenem Ablauf versehen.
- Notentwässerung am Flachdach als zweite Ebene, unabhängig von der Hauptentwässerung.
- Erdberührte Abdichtung auf die tatsächliche Wassereinwirkungsklasse hin überprüfen.
Häufige Fragen
Ich habe keinen Elementarbaustein. Habe ich trotzdem Ansprüche?
Gegen den Versicherer in der Regel nicht. Möglich bleiben Ansprüche gegen Dritte — etwa wenn eine Abdichtung mangelhaft ausgeführt wurde oder eine Rückstausicherung fehlerhaft geplant war. Genau diese Trennung klärt die Begutachtung.
Was gilt als Überschwemmung?
Üblicherweise die Überflutung des Grund und Bodens durch Witterungsniederschläge, Ausuferung von Gewässern oder Austritt von Grundwasser an die Oberfläche. Wasser, das nur über ein Bauteil eindringt, ohne dass das Grundstück überflutet war, fällt oft nicht darunter — hier lohnt der Blick in die Bedingungen.
Die Versicherung sagt, meine Rückstausicherung sei nicht gewartet worden.
Das ist ein häufiger Einwand. Er lässt sich entkräften, wenn Wartung dokumentiert ist, oder relativieren, wenn die Sicherung den konkreten Eintritt ohnehin nicht verhindert hätte. Der Nachweis des Eintrittspfads ist deshalb wichtig.
Muss ich beim Wiederaufbau höherwertig bauen?
Verpflichtet sind Sie nicht, sinnvoll ist es oft. Wenn der Wiederaufbau ohnehin ansteht, sind Aufkantungen, geänderte Bodenaufbauten und Rückstausicherungen mit geringem Zusatzaufwand umsetzbar. Ob Mehrkosten getragen werden, ist Vertragsfrage.
Nächster Schritt
Schildern Sie den Sachverhalt kurz — gern mit Fotos und vorhandenen Unterlagen. Ich sage Ihnen offen, welche Leistungstiefe sinnvoll ist und ob sich ein Gutachten im konkreten Fall wirtschaftlich lohnt.
Starkregenschaden schildernAblauf einer Beauftragung