Auftraggeber eines Bausachverständigen

Ein Gutachten muss zu seinem Adressaten passen. Ein Gericht braucht eine andere Darstellung als eine Hausverwaltung, und eine private Bauherrschaft braucht vor allem eine klare Antwort auf die Frage, was jetzt zu tun ist. Deshalb steht am Anfang immer die Frage, wer das Ergebnis verwenden wird und wofür.

Auftraggeber

Was sich je nach Auftraggeber ändert

AdressatSchwerpunkt der DarstellungTypische Form
Privatpersonverständliche Ursachenerklärung, Handlungsempfehlung, KostenrahmenPrivatgutachten, oft nach einer Ersteinschätzung vor Ort
Verwaltung, UnternehmenVerantwortungszuordnung, Entscheidungsgrundlage, PriorisierungGutachten oder vergleichende Bestandserfassung
Anwalt, GerichtBeweisführung, saubere Trennung von Befund und BewertungPrivatgutachten für eine Partei oder Gerichtsgutachten
VersicherungUrsache, Abgrenzung, Umfang, KostenSchadengutachten, Sachverständigenverfahren
Beide Parteien gemeinsameinvernehmliche Klärung ohne VerfahrenSchiedsgutachten oder Mediation

Welche Form für Ihre Situation passt und welche Bindungswirkung sie hat, ist unter Gutachten und Verfahren beschrieben.

Regionale Reichweite

Mein Sitz ist Bünde in Nordrhein-Westfalen. Regelmäßig tätig bin ich in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Bremen. Bei Objekten außerhalb dieses Bereichs entscheidet der Umfang: Für eine einzelne Wohnung ist die Anfahrt selten wirtschaftlich, bei einem größeren Objekt oder einer speziellen Fragestellung sprechen wir darüber.

Was ich von Ihnen brauche

Je genauer die Ausgangslage bekannt ist, desto kürzer und damit günstiger wird die Untersuchung. Hilfreich ist vor allem alles, was den Zustand vor dem Schaden dokumentiert.

  • Eine formulierte Frage. „Bitte alles prüfen“ führt zu einem großen Untersuchungsumfang. „Ist die Abdichtung der Terrassentür regelgerecht ausgeführt?“ führt zu einer Antwort.
  • Unterlagen: Baubeschreibung, Vertrag, Pläne, Detailzeichnungen, Nachweise, Abnahmeprotokolle, frühere Gutachten, Korrespondenz zum Mangel.
  • Fotos mit Datum vom Zustand, möglichst auch aus der Bauzeit — solche Bilder sind oft das wertvollste Beweismittel überhaupt.
  • Chronologie: Wann trat der Schaden erstmals auf, was wurde bisher unternommen, was hat sich seither verändert.
  • Beteiligte und Fristen: Wer ist involviert, laufen Gewährleistungs- oder Anzeigefristen, ist ein Verfahren anhängig.
  • Zugang: Wer kann Räume öffnen, dürfen Bauteilöffnungen erfolgen, gibt es Betriebszeiten zu beachten.

Typische Wege in eine Beauftragung

AusgangslageSinnvoller erster Schritt
Sie sind unsicher, ob überhaupt ein Mangel vorliegtErsteinschätzung vor Ort — schnell, günstig, oft schon ausreichend
Die Gegenseite bestreitet den MangelPrivatgutachten mit belegtem Befund, bevor Fristen ablaufen
Ein Zustand droht sich zu verändernBeweissicherung, damit der Zustand später noch nachweisbar ist
Beide Seiten wollen eine Klärung ohne GerichtSchiedsgutachten mit vorab vereinbarter Bindung
Ein Gutachten liegt vor und erscheint fehlerhaftPrüfung des Gutachtens statt eines vollständigen Gegengutachtens
Mehrere Objekte mit ähnlichen Befundenvergleichende Ersterfassung mit Priorisierung statt Einzelgutachten

Die Frage der Unparteilichkeit

Häufige Fragen

Ich bin Privatperson und der Gegner ist ein großes Bauunternehmen. Lohnt sich das?

Häufig ja, und zwar gerade dann. Ein belegter Befund verändert die Verhandlungslage erheblich, weil die Gegenseite ab diesem Punkt mit einem Verfahren rechnen muss, das sie verlieren kann. Ob sich der Aufwand im Verhältnis zum Streitwert lohnt, sage ich Ihnen vorher.

Wir sind eine Verwaltung mit vielen Einzelfällen. Geht das wirtschaftlich?

Ja, über eine repräsentative Untersuchung: Typische Fälle werden vertieft geklärt, das Ergebnis wird auf die vergleichbare Gruppe übertragen. Das ist deutlich günstiger als Einzelgutachten und liefert zugleich eine Grundlage für die Investitionsplanung.

Können Sie als Gerichtsgutachter tätig werden, wenn ich Sie vorher privat beauftragt habe?

Nein. Wer in einer Sache für eine Partei gearbeitet hat, kommt in derselben Sache als Gerichtsgutachter nicht in Betracht. Das ist auch der Grund, weshalb die Rolle vor der Beauftragung geklärt wird.

Wir brauchen etwas, das wir Eltern oder Mietern zeigen können.

Dann gehört das in die Aufgabenstellung. Ein Gutachten, das auch von Nichtfachleuten gelesen werden soll, wird anders aufgebaut — mit einer verständlichen Zusammenfassung vorne und dem fachlichen Teil dahinter.

Nächster Schritt

Schildern Sie den Sachverhalt kurz — gern mit Fotos und vorhandenen Unterlagen. Ich sage Ihnen offen, welche Leistungstiefe sinnvoll ist und ob sich ein Gutachten im konkreten Fall wirtschaftlich lohnt.

Anliegen schildernAblauf einer Beauftragung

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