Ein Rohrbruch in der Fußbodenheizung eines Reihenhauses. Der Schaden wurde gemeldet, ein Regulierer kam, die Leckage wurde geortet und beseitigt. Bei der Abrechnung kürzte der Versicherer die geltend gemachten Instandsetzungskosten um etwa 60 Prozent. Begründung: Ein Teil der Feuchteschäden sei bereits vorher vorhanden gewesen, und der Estrich müsse nicht vollständig ausgebaut werden.
Warum Widerspruch allein nicht wirkt
Ein Versicherer kürzt nicht aus dem Bauch, sondern auf Grundlage einer fachlichen Bewertung — meist der seines Regulierers oder eines von ihm beauftragten Sachverständigen. Ein Widerspruch, der diese Bewertung nicht angreift, sondern nur die eigene Forderung wiederholt, verändert nichts. Was fehlt, ist eine eigene Feststellung auf derselben fachlichen Ebene.
Deshalb sind die beiden entscheidenden Fragen beim Gegengutachten nie „Wie viel steht mir zu?“, sondern: Trägt die Ursachenzuordnung? Und ist der Schadenumfang vollständig erfasst?
Feststellung eins: der angebliche Vorschaden
Der Regulierer hatte an einer Innenwand erhöhte Feuchtewerte gemessen und daraus auf einen älteren, nicht versicherten Schaden geschlossen. Die Messung war korrekt — die Schlussfolgerung nicht.
- Die Feuchteverteilung nahm zur Leckagestelle hin gleichmäßig zu. Ein separater Altschaden hätte ein eigenes Maximum an anderer Stelle erzeugt.
- An der betroffenen Wand fehlten die Merkmale einer länger andauernden Durchfeuchtung: keine Salzausblühungen, keine abgelöste Beschichtung, kein mikrobieller Befall.
- Die Bauteilöffnung zeigte, dass die Dämmschicht unter dem Estrich durchgehend feucht war — ein Hinweis darauf, dass sich das Wasser über die Dämmebene verteilt hatte, und zwar ausgehend von der bekannten Leckage.
Damit war der „Vorschaden“ als eigenständiges Ereignis widerlegt. Es handelte sich um die Ausbreitung desselben Schadens.
Feststellung zwei: der Umfang des Estrichausbaus
Der Versicherer wollte eine Trocknung im Aufbau statt eines Ausbaus. Das ist bei vielen Aufbauten ein legitimer und günstigerer Weg. Hier sprach etwas dagegen: Die Dämmung bestand aus einem Material, das Wasser aufnimmt und es nur sehr langsam wieder abgibt. Eine Trocknung im Aufbau wäre mit sehr langen Laufzeiten verbunden gewesen, mit unsicherem Ergebnis und dem Risiko eines mikrobiellen Befalls in der Dämmebene.
Was daraus folgte
Der Versicherer korrigierte die Regulierung nach Vorlage des Gutachtens weitgehend. Ein gerichtliches Verfahren war nicht nötig. Die Kosten des Gutachtens wurden im Rahmen der Regulierung berücksichtigt — ob das der Fall ist, hängt vom Bedingungswerk und von der Berechtigung des Anspruchs ab und ist eine Rechtsfrage.
Was Sie daraus mitnehmen können
- Dokumentieren, bevor aufgeräumt wird. Übersichts- und Detailfotos mit Datum sind später der einzige Beweis für den Zustand vor der Trocknung.
- Ausgebaute Teile aufbewahren. Das Rohrstück mit der Schadstelle und Proben der Dämmung entscheiden oft die ganze Auseinandersetzung.
- „Vorschaden“ ist eine Behauptung, die begründet werden muss. Fragen Sie nach dem Befund, aus dem die Abgrenzung folgt — nicht nach der Messung, sondern nach der Begründung.
- Der Aufbau bestimmt das Trocknungsverfahren. Ohne Öffnung ist jede Aussage über Trocknung im Aufbau eine Vermutung.
- Vor der Beauftragung Deckung klären. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung zuerst die Deckungsanfrage stellen.
Nächster Schritt
Wenn eine Kürzung oder Ablehnung im Raum steht und es um relevante Beträge geht, ist eine eigene Feststellung meist der einzige wirksame Weg. Schildern Sie den Stand samt Schreiben des Versicherers.
Schaden schildernAblauf einer Beauftragung